Opel setzt viel Vertrauen in seine Produkte und geht ganz neue Wege: Ab sofort bekommen Käufer eines Opel-PKW-Modells eine lebenslange Garantie auf ihren Neuwagen. Das Garantie-Angebot gilt allerdings nur für Ersthalter. Ein Zweitbesitzer kann die Garantie bis zu 6 Jahren nach Erstzulassung und maximal 100.000 Kilometern Gesamtlaufleistung kostenpflichtig übernehmen, sofern der Erstbesitzer die jährlichen Aktivierungen für je 11,90 Euro und die erforderlichen Wartungs- und Pflegearbeiten durchführte.
© Foto: Speed Heads
Ganz ohne Einschränkungen geht es nicht: Die „lebenslange Garantie“ deckt alle Lohnkosten und nach Ablauf der zweijährigen Herstellergarantie alle wichtigen Bauteile ab - von Motor und Getriebe über Elektrik und Elektronik bis zu Kühlsystem und Klimaanlage. Bis 50.000 Kilometer Laufleistung werden alle Materialkosten übernommen. Danach ist der Anteil gestaffelt von 90 Prozent (50.000 - 60.000 Kilometer) bis 40 Prozent (100.000 - 160.000 Kilometer). Ausgenommen bleiben die Modelle Movano, Vivaro und Combo.
Wie kam Opel zu dieser Idee?
Unabhängige Tests belegen die hohe Produkt- und Fertigungsqualität der Opel-Fahrzeuge. So wurde etwa der Corsa beim DEKRA-Mängelreport 2010 mit der besten Quote von 97,6 Prozent fehlerfreier Fahrzeuge zum Fahrzeug mit der niedrigsten Mängelquote überhaupt und zu einem der Gesamtsieger gekürt. Zudem sanken seit 2006 die Kosten für Gewährleistungsfälle um 30 Prozent.
Bei der durchschnittlichen Jahreslaufleistung eines PKW in privater Hand in Deutschland von rund 11.000 Kilometer ermöglicht die auf 160.000 Kilometer limitierte Garantie sorgenfreies Autofahren für rund 15 Jahre. Dies übersteigt die durchschnittliche PKW-Haltedauer eines Erstbesitzers von 8 Jahren und deckt ein normales Autoleben ab.
speedheads
18.08.2010
Am 15. August 2008 erhielt Opel ein Schreiben der Wettbewerbszentrale, das eine Beschwerde wegen des Begriffs "lebenslange" Garantie enthält. Der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs warf Opel „irreführende Blickfangwerbung“ vor. Die geforderte Unterlassungserklärung wolle Opel auf keinen Fall unterschreiben. Opel gab dazu am 18. August 2010 eine Stellungnahme ab: 1. Die Garantie ist zeitlich nicht limitiert. 2. Wie im Automobilgeschäft üblich, enthält auch die Garantie eine Kilometerbegrenzung, nämlich 160.000 Kilomter. Dies deckt die durchschnittliche achtjährige Haltedauer eines Fahrzeugs durch den Erstbesitzer bei weitem ab. Angesichts der Einzigartigkeit dieser Initiative ist Opel über die Reaktionen einiger Wettbewerber nicht überrascht. Opel will das neue Garantieprogramm seinen Kunden weiterhin unverändert anbieten.
VirusM54B30
20.08.2010
Ob so eine Garantie die Verkaufszahlen verbessert
Turbine
22.08.2010
[QUOTE=VirusM54B30;111310]Ob so eine Garantie die Verkaufszahlen verbessert
evotecracing
22.08.2010
Ob die neuen Opel Modelle gefallen, ist Geschmackssache. Die Garantie dürfte den Käufern von Leasingrückläufern zu Gute kommen ;) Speziell denen, die einen Diesel kaufen ;)
Turbine
22.08.2010
[QUOTE=evotecracing;111536]Ob die neuen Opel Modelle gefallen, ist Geschmackssache.[/QUOTE] Das ist wie immer im Leben eine Geschmacksfrage und darüber brauchen wir hier auch nicht zu diskutieren, deswegen schrieb ich, die neuen Opel Modelle brauchen sicht nicht verstecken und ließ die Geschmacksfrage aussen vor!!!
speedheads
05.09.2010
Opel will seine „lebenslange“ Garantie bis zur letzten Instanz durchfechten. Die Werbung mit dem umstrittenen Begriff solle auf keinen Fall geändert werden: „Wir sind hundertprozentig davon überzeugt, dass unsere Garantie mit dem Begriff lebenslang bezeichnet werden kann. Deshalb werden wir alle unsere Rechtsmittel ausschöpfen“, betonte der für Europa zuständige Vertriebs- und Marketingchef Alain Visser gegenüber der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. „Es wird zu einem Gerichtsverfahren kommen“, erklärte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling, der für die Wettbewerbszentrale klagt. „Man kann nicht plakativ von lebenslanger Garantie sprechen und dann eine Laufleistungsbeschränkung in der Fußnote erwähnen.“ Gespräche mit Opel seien ohne Annäherung verlaufen. Nun werde „zeitnah“ eine Klageschrift beim zuständigen Landgericht Darmstadt eingereicht. Mit einem schnellen rechtskräftigen Urteil rechnet allerdings auch Ottofülling nicht. „Der Fall dürfte sicher noch das Oberlandesgericht beschäftigen und vermutlich bis zum Bundesgerichtshof gehen.“ [SIZE="1"]Quelle. Auto-Reporter[/SIZE]
sprite
18.10.2010
Hat sich schon was ergeben? Ich finde das alles sehr interessant.