Wenn sich jemand betrunken ins Taxi setzt und sich dort übergeben muss, dann muss er auch für die Reinigungskosten und den Verdienstausfall des Fahrers aufkommen. So entschied das Amtsgericht München am 2. September 2010 (AZ: 271 C 11329/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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In dem Fall hatte sich ein Mann nach dem Oktoberfest heimfahren lassen. Nach seinen Auskünften hatte er nur zwei Maß getrunken und den Taxifahrer, als ihm übel wurde, gebeten anzuhalten, was dieser abgelehnt habe. So stritt man sich vor Gericht um 241 Euro.
Das Gericht entschied, dass die Beiden sich den Schaden teilen müssen. Es war zu der Überzeugung gelangt, dass der Beklagte und seine Freundin den Taxifahrer vor dem Vorfall gebeten hatten anzuhalten, weil dem Beklagten schlecht sei und der Kläger dieser Bitte zunächst nicht Folge geleistet habe. Da sich jedoch nicht feststellen ließ, wie eindringlich und drängend diese Bitten waren und ob sich für den Taxifahrer die Situation tatsächlich so eilig dargestellt habe, sei die Forderung nicht auf Null zu reduzieren, sondern ein Mitverschulden in Höhe des hälftigen Schadens anzunehmen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de