Wer bei Schnee, Eis oder Matsch ohne Winterreifen unterwegs ist, muss dafür künftig doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher: 40 statt 20 Euro und im Fall einer Verkehrsgefährdung sogar 80 statt 40 Euro. Bei Letzterem kommt wie bisher noch ein Punkt in Flensburg dazu. Wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilte, steht der Plan zur Verdoppelung des Bußgeldes in einem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
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Vom ACE kritisiert wird, dass speziell für Winterreifen keine Mindestprofiltiefe von vier Millimeter vorgeschrieben werden soll, wie sie von Unfallverhütungsexperten gefordert wird. „Was wir brauchen ist eine europäische Zulassungsvorschrift, in der die technischen Mindesteigenschaften von Winterreifen einheitlich und rechtliche verbindlich festgelegt werden. Herstellerangaben reichen uns nicht, sagt der ACE.
Einen entsprechenden EU-Standard wird es laut ACE vor 2014 wahrscheinlich aber nicht geben. Ob sich die neue deutsche Vorschrift in der StVO bis dahin als hinreichend winterfest erweisen wird, bleibt aus Sicht des ACE abzuwarten. Der Club rechnet damit, dass die Verordnung im Laufe des Novembers in Kraft gesetzt wird.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte den Schritt angekündigt, nachdem im Sommer ein Gericht entschieden hatte, dass die seit 2006 gültige Vorschrift zur „geeigneten Bereifung“ wegen rechtlicher Unbestimmtheit nicht der Verfassung entspricht.