Das neue Raser-Gesetz: Bis zu 10 Jahre Haft und Fahrzeug weg

, 19.07.2017

Seit einiger Zeit nehmen auf Deutschlands Straßen illegale Autorennen und Motorradrennen erheblich zu. Die letzten Vorfälle in Berlin, Mönchengladbach und Köln stellen nur Beispiele dar, bei denen unbeteiligte Verkehrsteilnehmer ums Leben kamen. Der Bundesrat handelte und brachte als Entwurf ein neues „Raser-Gesetz“ in den Bundestag ein, das am 29.06.2017 beschlossen wurde. Aber was bedeutet das für Autofahrer und wie wird es rechtlich eingeordnet?

In Berlin lieferten sich Anfang 2017 zwei junge Männer ein illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm, bei dem sie deutlich über 150 km/h fuhren. Dabei kollidierten die Raser mit einem Jeep, der aus einer Seitenstraße kam. Der unbeteiligte Fahrer starb bei dem Zusammenprall. Bei einem ähnlichen Unfall in Mönchengladbach wurde ein unbeteiligter Fußgänger tödlich verletzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte kürzlich ein Urteil aus dem Jahr 2016. Damals verurteilte das Kölner Landgericht zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen, da sie sich in Köln-Deutz 2015 ein Rennen lieferten, bei dem einer der Fahrer mit 95 km/h eine 19-jährige Fahrradfahrerin tötete. Das Kölner Landgericht muss jetzt neu verhandeln, wobei eine Bewährungsstrafe möglich, aber eher unwahrscheinlich ist, da die Vorgaben des BGH sehr streng sind.

Raser müssen mit bis zu 10 Jahren Haft rechnen

Durch die Neugestaltung des Gesetzes § 315d lassen sich Raser jetzt mit empfindlichen Haftstrafen von bis zu 10 Jahren bestrafen. Zusätzlich können das Fahrzeug und der Führerschein eingezogen werden. Neu dabei ist, dass es sich nicht um ein Rennen handeln muss, bei dem zwei oder mehr Fahrer beteiligt sind. Auch Raser, die alleine unterwegs sind und mit ihrer Fahrweise die Sicherheit im Verkehr erheblich gefährden, können mit Haftstrafen belangt werden.

In der Schweiz wurde jüngst ein deutscher Autofahrer zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er mit 200 km/h durch den Gotthard-Tunnel fuhr. In der Schweiz werden Verkehrssünder schon länger mit deutlich drastischeren Strafen belegt als in Deutschland. In Deutschland drohten in solchen Fällen bislang nur hohe Bußgelder. Für illegale Autorennen musste ein Teilnehmer 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen. Die Veranstalter von Autorennen erhielten einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro. Illegale Autorennen wurden in der Regel nur als Ordnungswidrigkeiten gehandelt.

Ab jetzt ist es das Ziel der deutschen Bundesregierung, bereits die Teilnahme an einem illegalen Rennen unter Strafe zu stellen. Dies gilt auch für Raser, die das Tempolimit deutlich und verkehrswidrig überschreiten. Werden hierbei Sachwerte oder sogar Menschen deutlich gefährdet, sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Werden dabei ein Mensch oder mehrere Menschen getötet, kann es zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr, aber auch bis zu 10 Jahren kommen.

Auszug aus dem neuen Gesetz "illegale Straßenrennen:

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder

2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 2 handelt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 oder 3 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

4. Der bisherige § 315d wird § 315e.

Ob eine Verschärfung der Gesetzeslage den gewünschten Nutzen bringt, ist mehr als fraglich, da gar nicht geklärt wurde, wie ein "illegales Autorennen" zu definieren ist.

2 Kommentare > Kommentar schreiben

24.08.2017

richtig so

27.09.2017

Richtig behindert... wegen 13 Toten in 10 Jahren so ein Aufstand einfach nur lächerlich... schaut doch mal lieber wie viele Leute durch eure Waffenexporte ums Leben kommen, Witzregierung...


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