Österreicher Behörden genügt Verdacht bei Verkehrssünden

, 16.06.2011

Seit diesem Jahr können Österreichs Ordnungshüter bei Verkehrssündern noch härter durchgreifen. Wer meint, es war bisher schon streng genug, wird jetzt eines Besseren belehrt. Denn jetzt genügt allein schon der Verdacht einer Überschreitung! Dann wird ein Betrag von bis zu 1.308 Euro als vorläufige Sicherheit fällig, warnt die Innsbrucker Anwaltskanzlei Tramposch & Partner.

Der Betrag ist, natürlich, vor Ort zu bezahlen. Bis zur Leistung dieser Sicherheit können die Behörden eine Unterbrechung der Fahrt anordnen und durchsetzen. Im Zweifel sind also die Fahrzeugschlüssel abzuliefern, oder es gibt eine Kralle ans Rad.

Diese Maßnahme versteht der österreichische Gesetztgeber als eine klare Ansage gegenüber Verkehrssündern. Es soll jedoch „die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden“, wie es heißt. Die Maßnahme müsse in einer vernünftigen Relation zur (vermeintlichen) Verkehrsübertretung stehen. Kommt es allerdings wirklich so weit, ist auch schnell Schluss mit lustig: Wird die Unterbrechung der Fahrt nicht binnen 72 Stunden aufgehoben, also die Sicherheit gezahlt, kann die Behörde das Fahrzeug beschlagnahmen.

Für Auto-, Lkw- oder Motorradfahrer wird es durch diese neue Regelung jedoch nicht nur im Straßenverkehr ernst. Auch beim Verdacht, eine gerichtlich strafbare Handlung wie etwa eine Körperverletzung oder eine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen zu haben, kann eine entsprechende Sicherheitsleistung eingefordert und durch ein Festsetzen des Fahrzeugs durchgesetzt werden. Dies soll geschehen, wenn anzunehmen ist, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht oder die Durchführung des Strafverfahrens wesentlich erschwert sein wird.

Mit den neuen Regelungen seien einige Schlupflöcher gestopft worden, so Dr. Hubert Tramposch. Auf wen dies vor allem abzielt, daran lässt er keinen Zweifel: auf Urlauber und Durchreisende.

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