Nahezu alle Autofahrer verfügen über eine normale Kfz-Versicherung sowie unter Umständen über eine Kaskoversicherung und fühlen sich damit für alle Eventualitäten im Straßenverkehr ausreichend abgesichert. Doch sollte es durch einen Unfall oder auch nur durch einen falsch ausgestellten Strafzettel zu einer Gerichtsverhandlung kommen, können weitere Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen, welche er selbst zu tragen hat. Diese können schnell Dimensionen annehmen, welche dem Wert eines gebrauchten Autos entsprechen. Um diese Kosten nicht selbst tragen zu müssen, wird eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigt.
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Diese übernimmt alle Kosten, welche im Zuge einer Gerichtsverhandlung anfallen können, wie beispielsweise das Honorar des Anwalts, die Gerichtskosten oder die Beauftragung eines Gutachters. Zusätzlich werden auch Anwaltskosten getragen, wenn ein Rechtsstreit nicht vor Gericht geht. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist und es zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung des Unfallverursachers kommt.
Die Versicherung für den Verkehrsrechtsschutz gibt es in zahlreichen Variationen. Dabei wird meist nach der Anzahl der zu versichernden Personen sowie Fahrzeuge unterschieden. So gibt es Angebote, welche Familien mit nur einem oder aber mehreren Autos absichern. Auch spezielle Policen für Einzelpersonen mit einem eigenen Fahrzeug werden angeboten. Zudem können sich auch Personen versichern lassen, welche kein eigenes Auto besitzen. Dies kann sich lohnen, wenn die betreffende Person regelmäßig Mietfahrzeuge oder auch Carsharing-Programme nutzt.
Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung sollte zudem auf den Umfang der gebotenen Leistungen geachtet werden. So geht der Rechtsschutz der umfangreichsten Angebote über Verkehrsunfälle hinaus und greift zudem auch bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Vertrags- und Sachenrechts. Dazu zählen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, welche während des Autokaufs sowie des Leasings von Fahrzeugen oder aber im Kontakt mit einer Werkstatt auftreten können. So könnte beispielsweise gegen eine überteuerte Rechnung nach einer Reparatur vorgegangen werden, ohne die Rechtskosten selbst tragen zu müssen.