Im Herbst kommt es häufiger vor, dass morgens dicke Nebelschwaden durch die Talmulden wabern und das Laub die Straße zu einem rutschigen Teppich werden lässt. Dann ist im Straßenverkehr mehr Vor- und Rücksicht gefragt. Die Experten der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) haben jetzt die wichtigsten Tipps für Autofahrer und Fußgänger zusammengefasst, die wir im Auto-Ratgeber von Speed Heads präsentieren.
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„Wer in der Dämmerung, im Nebel oder Nieselregen nicht mit der entsprechenden Beleuchtung am Fahrzeug oder als Fußgänger nicht in heller Kleidung unterwegs ist, gefährdet sich und andere“, konstatieren die GTÜ-Experten. Besondere Gefahren drohen Kindern in den nebeligen Frühstunden auf dem Schulweg. Hier sollten die Eltern auf helle Kleidung mit vielen Reflektorflächen achten. Gefährlich sind die Dämmerstunden auch für Senioren, die sich oft viel zu dunkel kleiden.
Grundsätzlich müssen Autofahrer im Herbst langsam und vorausschauend fahren. Auch wenn Sie es für nicht erforderlich halten, sollte das Abblendlicht frühzeitig eingeschaltet werden. Bei schlechter Sicht sollte auch tagsüber das Licht eingeschaltet sein. „Licht an immer dann, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern“, rät die GTÜ. Wer dies nicht befolgt, trägt im Falle eines Unfalls eine Mitschuld und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners übernimmt bei einem Unfall wegen mangelnder Beleuchtung nur einen Teil der Kosten.
Beschlagene oder vom Frühreif vereiste Fensterscheiben sollten vor Fahrtantritt vollständig freigekratzt werden. Kleine „Gucklöcher“ sind ein Sicherheitsrisiko und sorgen für einen großen „toten Winkel“; besonders in Kurven. Um wirklich gut gesehen zu werden und zu sehen, müssen die Scheinwerfergläser sauber sein. Sie sind daher regelmäßig und gründlich zu einigen.
Bei Nebel sollte auf keinen Fall mit Fernlicht gefahren werden. Die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht der aufgeblendeten Scheinwerfer stärker, die Sicht wird dadurch noch schlechter. Die Nebelleuchten dürfen nach der StVO nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Das entspricht dem Abstand zwischen zwei Seitenpfosten auf der Autobahn. Wenn die Nebelleuchten eingeschaltet sind, darf dann auch nur höchstens 50 km/h gefahren werden.
Obwohl es derzeit noch selten Glatteis gibt, werden manche Straßen in diesen Wochen zu unberechenbaren Rutschbahnen. Gefährlich sind in den frühen Morgenstunden Brücken und schattige Fahrbahnabschnitte. Hier besteht durch den Nachtfrost Rutschgefahr. Daher sollte man auf diesen Strecken besonders vorsichtig unterwegs sein und schnelle Lenkmanöver oder ruckartiges Bremsen vermeiden.