Sommerzeit ist Reisezeit. Mit dem Ferienbeginn rollt auf den Autobahnen die erste Reisewelle an. Damit die Fahrt in den Urlaub sorgenfrei und unbeschwert verläuft, hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) die wichtigsten Informationen aus den europäischen Nachbarstaaten zusammengestellt. Insbesondere im Falle eines Unfalls gilt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regeln zu beachten. Speed Heads zeigt Ihnen, wie Sie sich bei einem Unfall im Ausland verhalten müssen.
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So ist zum Beispiel bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten immer die Polizei einzuschalten, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In anderen Ländern wiederum – zum Beispiel in Italien, den Niederlanden und Spanien – nimmt die Polizei grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Im Falle eines Totalschadens haben sich ausländische Autobesitzer jedoch mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung zu setzen. Eine weitere Besonderheit gibt es in diesem Fall in Spanien: Wird das Wrack dem spanischen Staat kostenlos überlassen, muss der Besitzer keine Zollgebühren bezahlen.
Der Klub empfiehlt, neben einem Europäischen Unfallbericht auch die sogenannte „Grüne Versicherungskarte“ bei Auslandsreisen immer an Bord zu haben. Innerhalb der EU ist die Karte zwar nicht mehr Pflicht, sie erleichtert jedoch die Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei oder die Ukraine.
Der Europäische Unfallbericht steht auf der AvD-Homepage (www.avd.de) zum Download bereit und ist in jedem Land nahezu identisch. Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Grundsätzlich sollte man nichts unterschreiben, was man nicht versteht, rät der Klub. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch vermerkt werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist bzw. den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat.
Die wichtigsten Formulierungen nach einem Unfall oder im Pannenfall hat der AvD auf seiner Homepage bereitgestellt. Beispielsweise wird man in Frankreich nach folgender Frage zur Werkstatt gelotst: „Où puis-je trouver le garage le plus proche?“ „Un neumático ha reventado“ sollte man dagegen in Spanien bei einer Reifenpanne telefonisch mitteilen.