Ekströms "Waterloo": Das regelt Artikel 26

, 15.07.2013

Die DMSB-Bestimmungen lassen nichts anderes als einen Wertungsausschluss des Audi-Stars am Norisring zu - Verstoß gegen Parc-ferme-Regeln ist eindeutig

Zwei Wasserflaschen, große Wirkung: Etwas kühles Nass bescherte der DTM am Sonntag auf dem Norisring den Aufreger der Saison. Allerdings gab es für den Deutschen Motor Sport Bund (DMSB) den Buchstaben seiner eigenen Bestimmungen zufolge gar keine andere Wahl, als Mattias Ekström nach seinem Sieg zu disqualifizieren. Der Artikel 26 des Sportlichen Reglements mit dem Titel "Gewichte und Wiegen" ist dafür verantwortlich. Gegen diesen verstieß der Schwede, obwohl er gar nichts dafür konnte.

Festgelegt ist ein Gesamt-Mindestgewicht - bestehend aus Fahrer und Auto - von 1.100 Kilogramm, dazu gibt es eine Toleranz von zwei Kilogramm. Für den Piloten alleine gilt außerdem eine Untergrenze von 85 Kilogramm. Laut Absatz drei hat dieses zustande zu kommen aus dem Fahrer selbst, eventuellem Ballast sowie "den Teilen der persönlichen Ausrüstung des Fahrers, die sich im Fahrzeug befinden, als sich das Fahrzeug vor oder während der Anordnung zum Wiegen letztmals auf der Strecke befand".

Unzweifelhaft war das beim Ekström über den Overall und in die Tasche geschütteten Wasser nicht der Fall. Die Unzulässigkeit des Geschehens verdeutlicht Absatz fünf, der genau regelt: "Auf dem Weg von der Rennstrecke in den Parc ferme und im Parc ferme darf dem Fahrzeug keinerlei Gewicht zugefügt werden." Damit ist auch der Fahrer gemeint, schließlich gilt die Untergrenze für das Gesamtpaket. Ganz streng betrachtet war sogar Ekströms Jubeln mit seiner Crew nicht regelkonform - was im Motorsport jedoch mittlerweile zum guten Ton zu gehören scheint.

Entgegen steht emotionalen Bildern Absatz 17: "Nach den jeweiligen Sektionen des Qualifying und des Wertungslaufs müssen sich alle platzierten Fahrer zur Feststellung ihres Gewichts sofort vom Parc ferme zum Wiegebereich begeben." Eine Ausnahme gibt es nur für einen Plausch mit Claus Lufen: "Fahrer, die zu diesem Zeitpunkt vom TV-Partner der ITR (also der 'ARD'; Anm. d. Red.) zu einem Interview gebeten werden, dürfen den Weg zum Parc ferme für die Dauer des Interviews (maximal zwei Minuten) unterbrechen."

Die Kritik, die Rennleitung hätte mehr Fingerspitzengefühl beweisen können, indem sie Ekström mit einer Rückversetzung im kommenden Rennen oder einer Geldbuße sanktioniert, mag angebracht sein. Möglich ist das aber nicht. Schließlich lässt Absatz 21 keinen Spielraum, wenn es um das Strafmaß geht: "Die Unterschreitung des Mindestgewichts im Wertungslauf wird mit dem Wertungsauschluss bestraft", heißt es. Da eine korrekte Feststellung nicht mehr möglich war, kann der Fall durch den DMSB nicht anders behandelt werden.

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