Für das Schwänzen der Nationalhymne Japans wurde Sebastian Vettel von den Rennkommissaren verwarnt: Beim nächsten Vergehen drohen zehn Strafplätze
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Sebastian Vettel steht nur eine Verwarnung von einer Startplatzstrafe entfernt. Der Ferrari-Pilot hatte heute im Vorfeld des Großen Preises von Japan eine Verwarnung erhalten, weil er die Hymnenzeremonie vor dem Rennen verpasst hatte, um bei seinem Auto zu bleiben, an dem seine Mechaniker fieberhaft schraubten, um ein Problem mit einer defekten Zündkerze zu beheben.
Weil bei der Nationalhymne laut Reglement aber Anwesenheitspflicht herrscht, wurde Vettel für sein Fernbleiben von den Rennkommissaren verwarnt. Diese Strafe könnte für den Ferrari-Piloten im weiteren Saisonverlauf aber noch echte Konsequenzen haben. Denn wird ein Fahrer innerhalb einer Saison dreimal verwarnt, wird er laut Artikel 18.2 des Sportlichen Reglements um zehn Startplätze nach hinten versetzt.
Für Vettel war es heute bereits die zweite Verwarnung, damit droht ihm beim nächsten Vergehen eine Rückversetzung und das wohl endgültige K.O. im Titelkampf. Der Deutsche wurde bereits im Qualifying zum Großen Preis von Monaco verwarnt, weil er in Q3 die Linie am Ausgang der Boxengasse überfahren hatte.
Für eine Strafversetzung gibt es allerdings eine Einschränkung: "Die Rückversetzung um zehn Plätze wird nur vorgenommen, wenn mindestens zwei der drei Verwarnungen für ein Fahrvergehen ausgesprochen wurden", heißt es im Reglement. Für den Monaco-Vorfall trifft das zu, doch das Hymnen-Vergehen gehört nicht zu den sportlichen Fehltritten. Theoretisch könnte er also auch beim nächsten Mal wieder schwänzen ...
Sportlich sollte sich Vettel in den verbleibenden vier Rennen jedoch keinen Fehler mehr erlauben.