Lewis Hamiltons Strafe bleibt bestehen. Das FIA-Berufungsgericht sieht den Einspruch des Teams als unzulässig an.
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Die Berufung von McLaren gegen die Bestrafung von Lewis Hamilton beim Großen Preis von Belgien in Spa-Francorchamps wurde vom International Court of Appeal (ICA) der FIA am Dienstagnachmittag zurückgewiesen. Als Begründung gab das Berufungsgericht an, dass die Berufung laut FIA-Reglement nicht zulässig sei. Das Regelwerk sieht vor, dass gegen eine Drive-Through-Strafe keine Berufung möglich ist.
"Nachdem wir die Erklärungen der Parteien gehört haben, hat das Gericht entschieden, dass die Berufung unzulässig ist", hieß es in einem Statement des Berufungsgerichts. Bei der Anhörung am Montag hatte der McLaren-Anwalt eine Bestrafung von Tonio Liuzzi aus dem Vorjahr angeführt, die sehr wohl vor dem ICA verhandelt wurde.
Somit bleibt es dabei: Lewis Hamilton verliert durch eine 25-Sekunden-Zeitstrafe den Sieg und erhält als Dritter nur sechs WM-Zähler. Vor dem nächsten Rennen in Singapur am kommenden Wochenende führt er die WM-Wertung mit einem Zähler vor Felipe Massa an.
Die Begründung
Die Rennkommissare des Belgien GP haben auf Grundlage des Artikels 30.3 (a) des Sportlichen Reglements der FIA und Anhang L, Kapitel 4, Artikel 2 (g) des Internationalen Sporting Codes Lewis Hamilton mit einer Drive-Through-Strafe belegt. Da diese nach dem Ende des Rennen ausgesprochen wurde, wurde sie in Übereinstimmung mit Artikel 16.3 des Sportlichen Reglements in eine 25-Sekunden-Zeitstrafe umgewandelt.
Laut Artikel 152 des Internationalen Sporting Codes ist es nicht möglich, gegen Drive-Through-Strafen in Berufung zu gehen. Die fünf Richter des ICA Philippe Narmino, Xavier Conesa, Harry Duijm, Thierry Julliard und Erich Sedelmayer kamen deshalb zu dem Schluss, dass die Berufung des Teams nicht zulässig sei.
Den Vergleich mit der Berufung im Toro Rosso-Fall vom Japan GP 2007 wies das Gericht ab. "Keine der betroffenen Parteien hat damals die Zulässigkeit des Falls in Frage gestellt", heißt es in der Urteilsbegründung. "Die FIA überließ den Fall dem Gericht. Deshalb durfte das Gericht die Berufung als Folge der Entscheidung als zulässig ansehen. Allerdings wurden keine Gründe für diese Entscheidung angegeben, da die Frage nie debattiert wurde. Folglich ist dieses Urteil im Bezug auf diese Frage nicht als ständige Rechtssprechung anzusehen und bindet das Gericht im aktuellen Fall nicht an sich."
Der Paragraphendschungel
Artikel 16.3 - FIA Formel 1 Sportliches Reglement:
Die Rennkommissare dürfen jedem in einen Zwischenfall verwickelt Fahrer eine der folgenden drei Strafen auferlegen:
a) eine Drive-Through-Strafe. Der Fahrer muss in die Boxengasse fahren und muss ohne Stopp das Rennen wieder aufnehmen.
b) eine 10-Sekunden-Stop-and-Go-Zeitstrafe. Der Fahrer muss in die Boxengasse fahren, an seiner Box für mindestens 10 Sekunden anhalten und darf danach das Rennen wieder aufnehmen.
c) eine Strafversetzung um 10 Startplätze beim nächsten Rennen.
Sollte eine der Strafen unter a) und b) während der letzten fünf Rennrunden oder nach dem Ende des Rennens ausgesprochen werden, gilt Artikel 16.4b) nicht und es werden 25 Sekunden auf die Gesamtrennzeit des betroffenen Fahrers aufgeschlagen.
Paragraph 5, Artikel 152 - Interntional Sporting Code:
Gegen Drive-Throug-Strafen, Stop-and-Go-Strafen in der Boxengasse sowie bestimmte Strafen, die in den FIA Championship Regeln festgelegt sind, darf keine Berufung eingelegt werden.
Aston Martin (Gast)
24.09.2008
Das war doch klar, dass McLaren mit der Berufung nicht durchkommt. Ansonsten hätte man ja die Chancen für Massa in der WM ein wenig geschmälert. :ticktick:
VirusM54B30
24.09.2008
Man kann gegen eine Durchfahrts Strafe keine Berufung einlegen ... :schäm:
Aston Martin (Gast)
24.09.2008
[QUOTE=BMW Power;56699]Man kann gegen eine Durchfahrts Strafe keine Berufung einlegen ... :schäm:[/QUOTE] Sorry, aber lesen kann ich auch. Außerdem, was du von Hamilton und McLaren hälst weiß man ja... Ich bin mir nur ziemlich sicher, dass das Urteil anders ausgesehen hätte, wenn statt Hamilton Massa betroffen wäre. Aber dann wäre es erst gar nicht zur Strafe gekommen.