Mosley mit Teilerfolg in Frankreich: Internet ja, Zeitungen nein

, 02.02.2009

Während das Video weiter online bleiben darf, hat Max Mosley zumindest ein Verbot der Veröffentlichung von gedruckten Bildern in Frankreich erwirkt.

Max Mosleys Versuch, Veröffentlichungen über den Sexskandal über ein französisches Gericht auch in Großbritannien zu unterbinden, sind fehlgeschlagen. Der FIA-Präsident hatte in Frankreich gegen die Veröffentlichung des News of the World Videos geklagt, das ihn beim Besuch von mehreren Prostituierten zeigt und gehofft, dass die Zeitung dadurch gezwungen sein könnte, das Video von seiner Website zu entfernen. Grund ist, dass der rechtliche Schutz der Privatsphäre in Frankreich größer ist als in Großbritannien. Das Gericht meinte, es könne die Website nicht blockieren, sprach aber ein Verbreitungsverbot von gedruckten Bildern der Vorgänge in Frankreich aus.

Das bedeutet, dass alle Ausgaben der News of the World mit Bildern des Prostituierten-Besuchs von Max Mosley vom französischen Markt zurückgezogen werden müssen. "Die Fotografien betreffen eine intime Angelegenheit, das einvernehmliche Sexualleben von Erwachsenen, das normalerweise ohne die Zustimmung der beteiligten Personen nicht öffentlich gemacht werden darf", meinte das Gericht. Der Umstand, dass die Website mit dem Video auch von Frankreich aus zugänglich ist, war dagegen nicht ausreichend. Pro Verstoß gegen das Print-Veröffentlichungsverbot, sollen angeblich 1500 Euro an Strafe anfallen.

Am 24. Juli 2008 gewann Max Mosley den Prozess gegen die Zeitung "News of the World". Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass die Privatsphäre durch die Berichterstattung nachhaltig verletzt wurde. Insbesondere die Behauptungen der Zeitung über "Bezüge zum Nationalsozialismus" erwiesen sich als unwahr.

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