Die Münchner Staatsanwaltschaft klagt Bernie Ecclestone wegen "Bestechung" und "Anstiftung zur Untreue" an - Womit der Formel-1-Boss nun rechnen muss
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Eben wurde erst bekannt, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone abgeschlossen sind, ob allerdings auch Anklage erhoben wird, war zunächst ungewiss. Jetzt ist es aber fix: Nach Informationen der 'Süddeutschen Zeitung' hat die Münchner Staatsanwaltschaft wegen der Vorwürfe "Bestechung" und "Anstiftung zur Untreue" - beides in einem "besonders schweren Fall" - beim Landgericht München Anklage gegen den 82-Jährigen erhoben.
Ecclestone soll mit BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky einen Amtsträger bestochen haben - und zwar mit 44 Millionen Dollar. Die BayernLB war damals Hauptaktionär der Formel 1, die Justiz wirft Ecclestone vor, dass er den Deutschen schmieren wollte, damit die Formel-1-Aktien in den Besitz seines bevorzugten Käufers CVC Capital Partners übergehen. Bei diesem Deal soll die BayernLB um 40 bis 400 Millionen Dollar geschädigt worden sein.
Wie sich Ecclestone verteidigt
Gribkowsky wurde im Juni 2012 bei seinem Prozess in München zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er das Geld angenommen hatte - Ecclestone war damals einer der Zeugen. Ihm wurde freies Geleit zugesichert. Nun ist Gribkowsky Zeuge der Anklage gegen Ecclestone, doch der Brite weist jegliche Schuld von sich.
Er argumentiert, dass der Ex-Banker damit gedroht hatte, Details über sein Geschäftsimperium an die britischen Steuerfahnder auszuhändigen. Er habe sich zwar nichts zu Schulden kommen lassen, dennoch hätten ihm die Vorwürfe viel Geld gekostet, weshalb er sich dazu entschloss, Gribkowsky Geld zu geben.
Kommt es überhaupt zu einem Prozess?
Trotz der Anklage ist aber nun mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Die Anklageschrift muss nun vom Münchner Landesgericht ins Englische übersetzt werden und wird dann an den Formel-1-Boss und seine Anwälte übergeben. Die Spitzen-Anwälte Sven Thomas und Norbert Scharf wollen unbedingt verhindern, dass es zu einem Prozess kommt - nach wie vor ist auch diese Variante nicht auszuschließen.
Das liegt daran, dass in Deutschland anders als in Großbritannien nach der formellen Anklage der Richter des Landgerichts München entscheidet, ob die Beweislage einen Prozess auch wirklich rechtfertigt. Sollte das eintreten, muss sich Ecclestone tatsächlich Sorgen machen.
Da er aber beim Gribkowsky nur als Zeuge aufgetreten war, konnte er sich bisher nie gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zur Wehr setzen - so die Argumentationslinie des Briten und seiner deutschen Verteidiger. Zudem wirft man Gribkowsky vor, Ecclestone nur deshalb zu belasten, damit er selbst mit einer Strafminderung davonkommt.