Schumacher: Überhöhtes Tempo nicht die Unfallursache

, 08.01.2014

Die Staatsanwaltschaft Albertville hat bestätigt, dass Michael Schumacher zum Unfallzeitpunkt mit angemessenen Tempo abseits der Piste unterwegs war

Michael Schumacher war nach Einschätzung der französischen Ermittler zum Zeitpunkt seines Unfalls nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Das habe die vorläufige Auswertung des Films der Helmkamera ergeben, wie die Staatsanwaltschaft Albertville am Mittwoch auf einer Pressekonferenz bekanntgab. "Derzeit gehen wir davon aus, dass er nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und sein Tempo der Piste angemessen war", sagte Stephane Bozon, Kommandant der Gebirgsgendarmarie Savoyen.

"Die Geschwindigkeit ist für uns kein Tatbestandsteil", erklärte Staatsanwalt Patrick Quincy. Er bestätigte jedoch, dass Schumacher außerhalb der markierten Piste verunglückte. "Er fuhr die rote Piste am linken Rand entlang, er befand sich dann außerhalb der markierten Piste, weil er die Grenzpfosten überfuhr. Er fuhr drei bis sechs Meter außerhalb der markierten Piste, stieß gegen einen Stein, verlor das Gleichgewicht und fiel nach vorne. Er fiel mit dem Kopf auf einen Stein, der sich ungefähr 3,5 Meter weiter unten befand", so Quincy, der damit die Darstellung des Unfallhergangs bestätigte.

"Die Steine standen aus dem Bereich heraus und befinden sich acht Meter vom Rand der markierten Piste entfernt. Herr Schumacher lag am Boden - und zwar neun Meter vom Pistenrand entfernt." Die Markierung der Pisten habe "den geltenden Regeln entsprochen", wie Bozon bestätigte. "Wir konnten feststellen, dass die Kennzeichnung und Markierung der Piste den Normen entsprach. Es sind Abgrenzungsposten vorhanden, die ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Diese Pfosten konnten auch von uns aufgefunden und nachgeprüft werden. Sie sind in einem guten Zustand und so wie es sein soll."

Die Untersuchung des Unfalls sei sehr weit fortgeschritten. Die Ermittler hätten zahlreiche Zeugen befragt und die Ski und den Helm Schumachers, der in mehrere Teile zerbrochen ist, beschlagnahmt und untersucht. Zudem wurde der Unfall bei einem Ortstermin nachgestellt. Die Ski und die Bindung seien in einwandfreiem Zustand. "Die Skier sind nicht der Grund des Unfalls, die Bindung war in gutem Zustand", sagt Bozon. Allerdings haben sich an Ski Spuren gefunden, die darauf hindeuten, dass damit ein Stein überfahren wurde.

Eine detaillierte Auswertung des Films der Kamera soll nun weiteren Aufschluss über den Ablauf des Sturzes sowie die Geschwindigkeit liefern. "Wir müssen noch einige Untersuchungen vornehmen, zum Beispiel die Transkription des Films Bild für Bild, um mit größter Präzision die Distanz zum Rand der Piste und dem genauen Ort, wo er gestürzt ist, feststellen zu können", so Staatsanwalt Quincy. Auf der rund zweiminütigen Aufnahme sei nicht zu sehen, dass Schumacher vor seinem Unfall einem gestürzten Mädchen geholfen habe. Dies hatte die 'Bild'-Zeitung berichtet. Allerdings stelle der Film nicht die gesamte Abfahrt dar.

Ein weiteres Video, dass ein deutscher Tourist nach Aussage des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' aufgenommen haben soll, liegt der Staatsanwaltschaft bisher nicht vor. Kontakt zu dem vermeintlichen Augenzeugen bestehe nicht. "Ich habe allmählich Zweifel, dass es existiert", sagte Quincy. Der Staatsanwalt betonte, dass die Untersuchung nach den gleichen Grundsätzen wie bei jedem anderen Fall durchgeführt werde. Pro Skisaison untersuche die Staatsanwaltschaft Albertville rund 50 vergleichbare Unfälle.

Schumacher hatte sich bei den Unfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zugezogen. Seit zehn Tage wird er auch der Intensivstation des Universitätsklinikums Grenoble behandelt und liegt im künstlichen Koma. Laut letzter Mitteilung ist sein Zustand unverändert kritisch.

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