Der ADAC bemüht sich bei der Rallye Deutschland um den Umweltschutz - Die Region soll auch nach dem WM-Lauf so intakt wir vor der Großveranstaltung sein
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Nach der Rallye ist vor der Rallye, dieses Motto gilt unter anderem für den Umweltschutz bei der ADAC Rallye Deutschland. Das Ziel: Die Natur in der Rallye-Region soll nach dem deutschen Weltmeisterschaftslauf so intakt sein wie vor der Großveranstaltung. Um dies auch bei der zwölften Auflage des Rallye-Spektakels (21. - 24. August 2014) sicherzustellen, spielt der Umweltschutz schon während der Planungen eine wichtige Rolle.
Der ADAC setzt hierfür ein Team aus Umweltexperten unterschiedlicher Fachrichtungen ein. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens arbeitet das Team mit den zuständigen Stellen und Behörden zusammen. Im Fokus stehen vor allem Strecken, Zuschauerbereiche und Parkplätze in wasser- und naturschutzrechtlich sensiblen Gebieten: Führt eine Strecke etwa durch ein Fauna-Flora-Habitat, ist ein gesondertes Gutachten notwendig, um nachzuweisen, dass keine Beeinträchtigungen für die Natur auftreten.
Die Erfüllung aller Anforderungen ist eine Grundvoraussetzung zur Durchführung des deutschen Weltmeisterschaftslaufs. Im Nachgang zur Rallye Deutschland 2014 steht eine erneute Prüfung der relevanten Areale auf der Agenda der Umweltexperten. Großveranstaltungen wie die Rallye Deutschland stellen hohe Anforderungen an die Organisation.
Umso mehr bei einer Rallye, die naturgemäß nicht an einer einzigen Rennstrecke stattfindet, sondern mehrere Veranstaltungsorte umfasst. Für einen reibungslosen Ablauf und optimale Umweltverträglichkeit setzt der ADAC daher sei jeher auf ein Zuschauermanagement der kurzen Wege. Ein effizientes Leitsystem führt die Besucher immer auf der kürzesten Route zur gewünschten Wertungsprüfung.
Neuer Shuttle-Service für die Fans
Um den Anreiseverkehr weiter zu reduzieren kommen 2014 erstmals Shuttle-Busse zum Einsatz - eine Kooperation von ADAC, FIA und Michelin. Sie bringen die Fans vom zentralen Servicepark in Trier zu attraktiven Zuschauerpunkten. Dieser Service ist für Rallye-Besucher mit gültigem Ticket kostenlos. Positiver Nebeneffekt: weniger Verkehr auf den Straßen und dadurch weniger Umweltbelastung. Und auch Fans ohne Auto können so Wertungsprüfungen erreichen, die fernab von Bus- oder Bahnlinien liegen.
Um die Besucher auf den Wertungsprüfungen optimal zu lenken, sind alle Zuschauerwege klar gekennzeichnet. Wo Biotope beeinträchtigt werden könnten oder die Sicherheit von Personen gefährdet ist, sind so genannte "No-Go-Areas" deutlich ausgewiesen. Um Grabenränder und Böschungen vor Trittschäden zu schützen, errichten ADAC Helfer auf stark besuchten Arealen wie dem Truppenübungsplatz Baumholder spezielle Zuschauertreppen und -brücken aus Holz.
Ein dichtes Netz von Abfallbehältern und sanitären Anlagen dient ebenfalls dem Umweltschutz. Darüber hinaus appelliert der ADAC auch an das Umweltbewusstsein der Rallye-Fans. Die verschiedenen Besucherinformationen zur ADAC Rallye Deutschland enthalten praktische Tipps und konkrete Verhaltensregeln zum schonenden Umgang mit der Natur in der Rallye-Region.
Zum Umweltschutz bei der Rallye Deutschland gehört es auch, während des Rallye-Geschehens auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Sollte sich etwa durch den Unfall eines Rallye-Fahrzeugs eine Umweltgefährdung andeuten, gibt es das "Environmental Emergency Car". Das Fahrzeug ist mit ausgebildeten Fachleuten besetzt und hat spezielles Material an Bord, um Betriebsmittel wie Öl, Brems- und Kühlflüssigkeit binden zu können. Darüber hinaus ist es auch für die Bergung und Entsorgung von kontaminiertem Erdreich ausgerüstet.
Umweltschutz wird auch im Servicepark Trier groß geschrieben. Damit das Areal auf dem Messegelände nahe der Mosel genutzt werden darf, enthält das Reglement der Rallye Deutschland genaue Vorschriften zum Wasser- und Bodenschutz - zum Beispiel, dass sämtliche Flüssigkeitsbehälter eindeutig gekennzeichnet sein müssen und dass bei allen Arbeiten am Auto flüssigkeitsundurchlässige Folien zu verwenden sind. Ebenfalls darin geregelt ist die vorgeschriebene Nutzung eines besonders abgesicherten Waschplatzes oder die ordnungsgemäße Beseitigung kritischer Substanzen wie Altöl oder Bremsflüssigkeiten.