Honda erzielte in der Berufung gegen die Disqualifikation in Ungarn und Marokko einen Teilerfolg, verliert aber einen historischen Dreifachsieg am grünen Tisch
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Honda hat mit seiner Berufung gegen die Disqualifikation bei den Rennwochenenden der Tourenwagen-Weltmeisterschaft (WTCC) in Budapest und Marrakesch zumindest einen Teilerfolg erzielt. Das Berufungsgericht des Automobil-Weltverbands FIA hob den Wertungsausschluss in Ungarn auf, hielt aber an der Disqualifikation in Marokko fest. Damit verliert Honda den für das Team historischen Dreifachsieg im Hauptrennen von Marrakesch. Diesen erbte nun WM-Spitzenreiter Jose-Maria Lopez (Citroen).
Warum eine Disqualifikation aufgehoben wurde, während die andere Bestand hat, teilte das Berufungsgericht in seiner kurzen Mitteilung nicht mit. Die Entscheidung der FIA-Richter hat große Auswirkungen auf die laufenden Weltmeisterschaft, denn da die Punkte der Honda-Werksfahrer aus Marrakesch gestrichen werden und Lopez im Gegenzug den Sieg erbt, liegt der Titelverteidiger in der Gesamtwertung nun noch deutlicher in Führung. Neuer Zweiter der Gesamtwertung (ein neuer offizieller Stand wurde bis dato noch nicht veröffentlicht) wird SLR-Citroen-Pilot Mehdi Bennani sein.
Grund für die Disqualifikation von Honda war der flache Unterboden der Civics. Dieser war zum ersten Mal während des Rennwochenendes in Ungarn beanstandet worden. Nach langen Verhandlungen hatten die dortigen Rennkommissare die Untersuchung gegen Honda zunächst eingestellt.
Untersuchung erst eingestellt, dann fortgesetzt
Damit hatte sich der Technische Delegierte der WTCC, Manuel Leal, allerdings nicht zufrieden gegeben und weitere Ermittlungen angestrengt. Vor dem Rennen am Nürburgring kam es dann zu einer Anhörung vor den dortigen Sportkommissaren (in völlig anderer Zusammensetzung als in Ungarn), an der neben Leal auch Vertreter von Honda und dem Einsatzteam JAS teilnahmen. Danach entschieden die Sportkommissare, sämtliche Honda-Fahrzeuge bei den Rennwochenenden in Ungarn und Marrakesch aus der Wertung zu nehmen.
Die Begründung: Die Unterböden der Civic würden zum einen nicht mit der Homologation des Autos übereinstimmen, zum anderen sei gegen die Vorschriften des Technischen Reglements zum Bau der Unterböden verstoßen worden.
Die FIA erklärte allerdings nicht, was genau an den Unterböden beanstandet wurde. Honda enthielt sich, mit Blick auf das laufende Verfahren, genauerer Kommentare und erklärte lediglich, man sei davon überzeugt, dass die Unterböden vollständig dem Reglement entsprechen. Deshalb hatte das Werksteam, nicht jedoch die ungarische Zengö-Mannschaft, Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.
Unterschiedlich schwere Unterböden
Recherchen im Fahrerlager ergaben, dass Honda offenbar mit unterschiedlich schweren Unterböden gearbeitet hatte, um das Fahrzeug so auf das jeweilige Kompensationsgewicht abzustimmen. Das würde erklären, warum es bei den Rennwochenenden in Le Castellet und auf dem Slovakiaring, wo Honda noch ohne Kompensationsgewicht fahren durfte, noch nicht zu Beanstandungen gekommen war. Nach der Entscheidung am Nürburgring hatte Honda die Autos kurzfristig zurückgerüstet, sodass sie die Technische Abnahme nach den Rennen auf der Nordschleife ohne Beanstandungen passierten.
Durch die Entscheidung, den Einspruch von Honda zum einen als zulässig zu bezeichnen und ihm andererseits auch teilweise auch Recht zu geben, macht das Berufungsgericht der FIA nun klar, dass Honda keine bewusster Betrug vorzuwerfen ist, sondern die Japaner vielmehr das Regelwerk falsch interpretiert haben.